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Augenlaser

Augenlaser München

Augenlaser München

Augenlaser München Beschreibung:
Bei einer eingehenden Untersuchung (ca. 45-60 Minuten) wird zunächst individuell festgestellt, ob der Patient für den Einsatz der Laserchirurgie (LASIK) geeignet ist. LASIK ist eine Abkürzung für LASer-In-Keratomilensis. Vereinfacht dargestellt wird mit diesem Verfahren die Oberfläche der Hornhaut bleibend verändert. Dadurch wird erreicht, dass die Lichtstrahlen präziser auf der Netzhaut fokussiert werden und der Brechkraftfehler des Auges beseitigt wird. Ausschlusskriterien für eine Laserbehandlung sind bestehende Augenerkrankungen, instabile Fehlsichtigkeit, Alter unter 18 Jahren, Schwangerschaft oder Stillzeit.

Augenlaserbehandlung:
Bei Eignung wird in der Augenklinik Theresienhöhe in München (www.realeyes.de) mit dem derzeit modernsten und präzisesten Laserverfahren, der Kombination der beiden Lasersysteme Excimer-Laser EX 500 (mit 500 Hz) und Femtosekunden-Laser (Hz 200), der zwanzigminütige Eingriff, bei dem keine chirurgischen Messer erforderlich sind, durch Frau Dr. Kenyon-Röthel durchgeführt. Idealerweise werden beide Augen bei einem Operationstermin gelasert. Die Operation durch Frau Dr. Kenyon-Röthel erfolgt in örtlicher Betäubung mittels Augentropfen (auf Wunsch auch unter Kurznarkose) völlig schmerzfrei.

Die Fehlsichtigkeit ist unmittelbar nach der Operation in der Regel vollständig behoben. Der abschließende Heilungsprozess des Auges, der jedoch im Allgemeinen keine Beeinträchtigung des täglichen Lebensablaufes darstellt, dauert ca. zwei Wochen. Postoperative Kontrollen sind am Tag nach dem Eingriff, nach einer Woche, einem Monat sowie nach drei Monaten erforderlich. Die Abschlussuntersuchung nach drei Monaten klärt, ob aus Sicht des Operateurs eine operative Nachkorrektur zur weiteren Verbesserung der Sehschärfe sinnvoll erscheint.

Augenlaser Kosten:
Abhängig vom Grad der Fehlsichtigkeit betragen die Kosten für den Lasereingriff zwischen € 2.000,00 und € 2.500,00 pro Auge, inklusive aller Vor- und Nachuntersuchungen. Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Zur gegebenenfalls möglichen steuerlichen Geltendmachung der Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung wird eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater empfohlen.


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