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Augenlaser Voraussetzungen

 Augenlaser Voraussetzungen München

Augenlaser Voraussetzungen München

Die refraktive Chirurgie stellt eine Möglichkeit dar, Fehlsichtigkeiten so zu beheben, dass der Betroffene nach der Behandlung normalerweise keine Brille oder Kontaktlinsen mehr tragen muss, um das Leben wieder mit voller Sehkraft bestreiten zu können. Doch eine Augenlaser-Behandlung kommt nicht für jeden infrage. Wer nämlich seine Fehlsichtigkeit mithilfe einer Augenlaser-Behandlung (wie der LASIK, Femto-LASIK oder LASEK/PRK) korrigieren lassen will, muss dafür gewisse Voraussetzungen erfüllen. Um eine grundsätzliche Eignung festzustellen, bietet das Team von Frau Dr. Kenyon-Röthel in München daher bestimmte Checks an.

In erster Linie geht es um körperliche Gegebenheiten, die das Augenlasern sinnvoll und dementsprechend erfolgsversprechend machen. Zum Einen kann der augenärztliche Eingriff mit Laser nur durchgeführt werden, wenn der Sehfehler des Patienten nicht außerhalb der Werte von -10,00 Dioptrien bis zu +5,0 Dioptrien liegt. Anderenfalls wäre das Risiko einer LASIK, Femto-LASIK oder LASEK/PRK Behandlung zu groß. Zum Anderen spielt auch die Beschaffenheit der Hornhaut eine Rolle. Diese darf weder zu dünn, noch entzündet sein. Eine Entzündung der Augennetzhaut schließt eine Augenlaser-Operation ebenfalls aus. In diesen Fällen würde das Risiko, dass die Infektion erneut ausbricht, zu groß sein. Die Augen sollten erst über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten vollständig gesund sein, ehe man sich einer Laser-Operation unterzieht.
Instabile Fehlsichtigkeit und andere Augenerkrankungen sind darüber hinaus Ausschlusskriterien. Wenn sich etwa die Fehlsichtigkeit des Patienten innerhalb der vergangenen 12 Monate deutlich verschlechtert hat, sollte zunächst abgewartet werden, bevor die Augen mithilfe einer LASIK, Femto-LASIK oder der LASEK/PRK behandelt werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich die Augen nach der OP sonst noch weiter verschlechtern könnten, sodass man nach dem Eingriff erneut eine Sehhilfe braucht.
Daneben kann auch bei einigen anderen bestehenden Erkrankungen oder während der Schwangerschaft und Stillzeit kein Eingriff vorgenommen werden. Ebenso rät die Augenärztin Frau Dr. Kenyon-Röthel ihren Patienten unter 18 Jahren grundsätzlich von einem Eingriff ab.

Ob Sie nun die Voraussetzungen erfüllen, werden wir sorgfältig in speziellen Untersuchungen prüfen. So stellen Frau Dr. Kenyon-Röthel und ihr Team fest, ob eine Laserbehandlung für Sie infrage kommt und welche Methode für Sie am geeignetsten ist. Vereinbaren Sie daher einen Termin und besuchen Sie uns persönlich in unserer Praxis im Tal in München!


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